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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SDS Software-Entwicklung und Digitale Systeme GmbH (Stand 24.08.2009)

 

  1. Geltungsbereich

Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit dieser nichts Abweichendes enthält. Sie sind mit der Bestätigung des Auftrages wirksam. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind unwirksam, wenn nicht binnen 3 Tagen nach Zusendung der Auftragsbestätigung oder Ausführung des Auftrages, den Bedingungen der Firma SDS Software-Entwicklung und Digitale Systeme GmbH schriftlich widersprochen wird. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

  1. Auftragsannahme

Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der Firma SDS Software-Entwicklung und Digitale Systeme GmbH schriftlich bestätigt sind, oder die Auslieferung bzw. Leistung erfolgt sind. Das Einverständnis der Speicherung der Auftragsdaten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung ist mit Zustandekommen des Vertrages gegeben.

 

  1. Preise und Zahlungen

Die in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen der Firma SDS Software-Entwicklung und Digitale Systeme GmbH angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der Frachtkosten sowie der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Lieferung oder Teillieferungen gilt der zur Zeit der Lieferung gültige Verkaufspreis. Der Rechnungsbetrag ist sofort bei Erhalt der Ware oder der Rechnung rein netto ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Überziehung des Zahlungszieles ist die Firma SDS Software-Entwicklung und Digitale Systeme GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Die Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn die Firma SDS Software-Entwicklung und Digitale Systeme GmbH über den Zahlungsbetrag verfügen kann. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen.

 

  1. Lieferung und Lieferverzug

Falls nicht anders schriftlich vereinbart sind alle Angebote der Firma SDS Software-Entwicklung und Digitale Systeme GmbH freibleibend und unverbindlich. Die Firma SDS Software-Entwicklung und Digitale Systeme GmbH übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung eines Liefertermins. Unvorhergesehene Lieferhindernisse, auf die die Firma SDS Software-Entwicklung und Digitale Systeme GmbH keinen Einfluss hat, wie höhere Gewalt, Streik, verspätete Lieferung durch Vorlieferanten etc. berechtigen den Besteller nicht, Schadenersatzansprüche geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Firma SDS Software-Entwicklung und Digitale Systeme GmbH berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten. Ersatzansprüche des Käufers sind in diesem Fall ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig.

 

  1. Versand - Gefahrenübergang

Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei Lieferung und Montage durch die Firma SDS Software-Entwicklung und Digitale Systeme GmbH geht die Gefahr mit der Übergabe oder dem Einbau durch die Firma SDS Software-Entwicklung und Digitale Systeme GmbH auf den Käufer über. Dies gilt auch für Teillieferungen. Verpackungs- und Transportmittel sowie den Versandweg kann die Firma SDS Software-Entwicklung und Digitale Systeme GmbH unter Ausschluss jeder Haftung auswählen. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Die Ware wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur vollen Bezahlung der Forderung aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Firma SDS Software-Entwicklung und Digitale Systeme GmbH. Zur Sicherheitsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Lieferung von Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer erwachsen, an die Firma SDS Software-Entwicklung und Digitale Systeme GmbH ab. Der Käufer hat die Firma SDS Software-Entwicklung und Digitale Systeme GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte die Vorbehaltsware oder an die Firma SDS Software-Entwicklung und Digitale Systeme GmbH abgetretene Forderungen pfänden oder in sonstiger Weise darauf zugreifen. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der dauernden Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.

 

  1. Mängelrügen

Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Zustandes festgestellt werden, sind unverzüglich, spätestens binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen.

 

  1. Gewährleistung

Die Firma SDS Software-Entwicklung und Digitale Systeme GmbH gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 24 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die Firma SDS Software-Entwicklung und Digitale Systeme GmbH, Wormser Straße 4, 58091 Hagen, zur Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Die Firma SDS Software-Entwicklung und Digitale Systeme GmbH übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden. Schlägt die 3. Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei Geräten bzw. Teilen, bei denen kein Fehler festgestellt werden konnte, wird die Firma SDS Software-Entwicklung und Digitale Systeme GmbH den Überprüfungsaufwand in Rechnung stellen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen, Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner und andere Verschleißmaterialien. Gewährleistungsansprüche gegen dir Firma SDS Software-Entwicklung und Digitale Systeme GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma SDS Software-Entwicklung und Digitale Systeme GmbH vorliegt. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Käufer oder ein von Ihm beauftragter Dritter Mängel selbst beseitigt, oder die Beseitigung erfolglos versucht. Jegliche Kosten, welche durch Reparaturen Dritter entstehen, sind vom Käufer selbst zu tragen. Eine Kostenerstattung kann nur, vor Reparatur durch einen Dritten, mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung durch die Firma SDS Software-Entwicklung und Digitale Systeme GmbH erfolgen. 

 

  1. Gewährleistung für Software

Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler in Softwareprogrammen jeglicher Art nicht völlig ausgeschlossen werden können. Im Übrigen gelten die Gewährleistungsbedingungen des Softwareherstellers.

 

  1. 10Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche gegen die Firma SDS Software-Entwicklung und Digitale Systeme GmbH verjähren binnen eines Jahres ab Lieferung der Produkte, bei Systemen ab Mitteilung der Betriebsbereitschaft. In jedem Lieferungsfall ist die Höhe der Haftung auf den Verkehrswert der Lieferung oder der Leistung begrenzt, alle darüber hinausgehenden Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind angeschossen. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlich zulässigen Möglichkeit des weitgehendsten Haftungsausschlusses.

 

  1. Sonstige Ansprüche

Auch soweit in den vorstehenden Bedingungen nicht besonders hervorgehoben, sind Schadenersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch wegen Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluss im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten ausgeschlossen. Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar, es sei denn, die Firma SDS Software-Entwicklung und Digitale Systeme GmbH bestätigt schriftlich die Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen namentlich genannten Dritten. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt Die unwirksame Bestimmung gilt schon jetzt durch eine neue, wirksamere Bestimmung ersetzt, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Form, um Gültigkeit zu haben.

 

  1. Erfüllungsort - Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Hagen. Es gilt, unter Ausschluss internationaler Rechte, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen ins Ausland.